Eva Leibrich - Praxis für psychologische Beratung

                         

                                Meine Tätigkeitsbereiche

Ehe- und Partnerschaftsberatung
auch Trennungs- und Scheidungsberatung (nicht im juristischen Sinne) 

Beratung bei akuten Beziehungskrisen
die z.B. durch falsches Verständnis unter Partnern entstanden sind.

Erziehungsberatung

Entspannungshypnose

Trauerhilfe

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Spezialisierung

Beratung speziell auch für Auswanderer, Rückwanderer, angehende Gastronomen, Betriebsleiter und Hausbauplaner.

Beispiel Auswandern - was ich für Sie tun kann

In meiner Praxis habe ich viele Auswanderer und einige, die es werden wollten, kennen lernen dürfen. Für den Einen oder Anderen ist ein Traum in Erfüllung gegangen - andere sind gescheitert. Ich unterstütze Auswanderungswillige bei ihrer Entscheidung, wenn sie für sich noch Zweifel haben oder unsicher sind. Es gibt Fragen, die man sich selbst stellen und beantworten sollte, bevor man einen solchen Schritt wagt. Ich finde es immer sehr schade, wenn einige Auswanderer sich viel zu viel erhofft haben und dann scheitern. Nicht nur eine finanzielle Absicherung sollte von Bedeutung sein - auch auf emotionaler Ebene kann eine Auswanderung, gerade wenn es sich um Familien handelt Belastungen ausgesetzt sein, die vorher gar nicht berücksichtigt wurden.

Ich möchte Sie noch darauf hinweisen, dass ich keine Auskünfte über das Land, in welches Sie auswandern möchten, erteilen werde. Für diese Auskünfte wenden Sie sich bitte an die zuständigen Stellen. (Siehe § 1 des Gesetzes zum Schutz der Auswanderer – AuswSG)

Nach § 1 des Gesetzes zum Schutze der Auswanderer (AuswSG) bedarf derjenige, der "geschäftsmäßig Auskunft über die Aussichten der Auswanderung und über die Lebensverhältnisse im Einwanderungsland, insbesondere über die Arbeits- und Niederlassungsverhältnisse im Ausland oder in diesen Angelegenheiten Rat erteilen will, der Erlaubnis der zuständigen Behörde" (§ 1 Abs. 1 AuswSG). Für die Ausführung des AuswSG sind die Landesregierungen oder die von ihnen bestimmten Stellen zuständig (§ 5 Abs. 1).

                         Für mehr Sicherheit!

Sie wollen Auswandern? - Sie möchten ein Haus bauen? - Sie möchten ein Restaurant eröffnen?

 Es gibt Probleme im Team?

Haben Sie einen Plan B?

Sie möchten für Ihr Vorhaben noch mehr Sicherheiten?

Eine finanzielle Sicherheit beruhigt, reicht aber allein oft nicht aus!!!                    

                 

                                    

                                     

Ich bin Mitglied des Verbandes Freier Psychotherapeuten, Heilpraktiker für Psychotherapie und Psychologischer Berater e.V.